Rechtsprechung
LAG Hamm, 30.08.2004 - 13 (8) Sa 148/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Außerordentliche Kündigung; Eigentumsdelikt; Diebstahl; Unterschlagung; geringwertige Sache; Unterschrift; Kündigungsschreiben; Zustimmung; Betriebsrat; Niederlegung; Betriebsratsamt
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 626 BGB; § 24 BetrVG
Außerordentliche Kündigung; Eigentumsdelikt; Diebstahl; Unterschlagung; geringwertige Sache; Unterschrift; Kündigungsschreiben; Zustimmung; Betriebsrat; Niederlegung; Be-triebsratsamt - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen arbeitgeberseitigen Kündigung; Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung; Umfang der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Judicialis
BetrVG § 102; ; BetrVG § ... 103; ; BetrVG § 103 Abs. 1; ; BetrVG § 24 Nr. 2; ; BetrVG § 26 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 626 Abs. 2; ; BGB § 623; ; BGB § 626 Abs. 1; ; KSchG § 9; ; KSchG § 10; ; ArbGG § 69 Abs. 2
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erklärungsempfänger bei Amtsniederlegung eines Betriebsratsmitgliedes - wirksame außerordentliche Kündigung bei Unterschlagung geringwertiger Sachen in erhöhter Vertrauensstellung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Rheine, 02.12.2003 - 1 Ca 1190/03
- LAG Hamm, 30.08.2004 - 13 (8) Sa 148/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02
Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung
Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2004 - 13 (8) Sa 148/04
Trotz dieser Gesichtspunkte spricht entscheidend gegen eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, dass der Kläger hier in seiner Funktion als Einkäufer, dem arbeitgeberseits ein erhöhtes Vertrauen entgegengebracht wird, das Eigentumsdelikt innerhalb seines konkreten Aufgabenbereichs bei Gelegenheit der Arbeitsleistung verübt hat (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 - NZA 2003, 1193, 1194 m.w.N.). - BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 36/03
Fristlose Kündigung
Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2004 - 13 (8) Sa 148/04
Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt Urteil vom 11.12.2003 - 2 AZR 36/03 - NZA 2004, 486 m.w.N.) rechtfertigen vollendete oder auch nur versuchte Eigentumsdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung. - BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 585/84
Vertretungsmacht - Außerordentliche Kündigung - Genehmigung - Ausschlußfrist - …
Auszug aus LAG Hamm, 30.08.2004 - 13 (8) Sa 148/04
Denn die erstmals in der zweiten Instanz erhobene Rüge, das Kündigungsschreiben sei nicht von der alleinigen Geschäftsführerin der Beklagten, I1xxx-H4xx, sondern von ihrem Vater, dem Zeugen I1xxx, unterschrieben worden - eine Genehmigung wäre dann wegen der Ausschlussfrist des § 626 BGB nicht mehr möglich (vgl. BAG AP BGB § 180 Nr. 2) - ist unzutreffend.